Re:: Mein Recht zu sterben
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Susanne und Michael Mertens müssen seit Jahren mitansehen, wie ihr Sohn Pascal leidet. Eine fortschreitende Lähmung fesselt den 37-Jährigen ans Bett. Seit kurzem kann er auch nicht mehr selbstständig atmen. Eine Aussicht auf Genesung gibt es nicht. Pascals Wunsch nach Sterbehilfe stellt die Eltern vor eine große Herausforderung. Es beginnt ein Ringen mit der Justiz: "Es ist unfassbar, wie schwer es einem gemacht wird", klagt Pascals Mutter, "Das ist unmenschlich".
2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben Teil der persönlichen Autonomie ist. Seitdem dürfen Ärzte in Deutschland den assistierten Suizid neben passiver und indirekter Sterbehilfe zwar straffrei durchführen, doch der Gesetzgeber konnte sich auch nach fünf Jahren nicht auf ein Gesetz einigen, welches die Sterbehilfe genau regelt. Diese unsichere Rechtslage hindert viele Ärzte daran, Sterbehilfe zu leisten.
Dr. Matthias Thöns aus Witten ist Palliativarzt und hilft seinen Patienten in ihrer letzten Lebensphase, indem er ihre Schmerzen und Ängste lindert. Anders als viele seiner Kollegen begleitet er Patienten auch beim selbstbestimmten Sterben. Denn wenn Menschen unheilbar krank oder pflegebedürftig sind, wächst bei vielen der Wunsch, das Ende selbst wählen zu dürfen. "Die meisten meiner Patienten finden es einfach wichtig, diese Option zu haben." so Dr. Thöns. Er wünscht sich eine klare gesetzliche Regelung, um diesen Menschen in Zukunft einfacher helfen zu können.
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