Der Trödeltrupp - Das Geld liegt im Keller: Wir wollen die Vergangenheit hinter uns lassen und neu anfangen! - Teil 2 / Wir haben den Überblick verloren! Alles ist komplett zugestellt! - Teil 1

Der Trödeltrupp - Das Geld liegt im Keller: Wir wollen die Vergangenheit hinter uns lassen und neu anfangen! - Teil 2 / Wir haben den Überblick verloren! Alles ist komplett zugestellt! - Teil 1

RTL ZWEI Live-TV RTL ZWEI 02.12., 07:00 - 08:00 Uhr
Reality-SoapD 200960 Minuten 

Im nordrheinwestfälischen Unna herrscht absolutes Chaos: Neben der bereits komplett zugestellten Garage, gleicht auch der Dachboden im wahrsten Sinne des Wortes einem "schwarzen Loch". Christl und ihr getrennt lebender Ehemann Werner können sich noch dunkel daran erinnern, dass sich auf dem Speicher bestimmt auch das ein oder andere Schätzchen befindet. Werner sammelt, behält und verstaut allerlei Krimskrams und Müll an diversen Orten. So hat er drei Garagen und eine Scheune angemietet, nur um seine Sachen unterzubringen und zahlt dafür ca. 160€ im Monat. Wird Trödelexperte Sükrü Pehlivan Werner von seiner Sammelsucht befreien können? Antje und Thomas sind seit zwei Jahren ein Paar und wohnen im gleichen Haus, in dem Thomas mit seiner Ex-Frau und seinem Sohn gelebt hat. Das besondere an der Situation: Ex-Frau und Sohn wohnen dort noch immer - in einer Dachgeschoss-Wohnung. Zu Beginn haben sich alle gut verstanden, doch jetzt hofft das junge Glück, dass die Ex-Frau im September endlich auszieht. Um einen Schlussstrich zu ziehen, wollen Antje und Thomas kräftig entrümpeln - der Trödeltrupp muss her. Als Trödelprofi Otto Schulte das Inventar durchsieht, ist sich das Paar sicher, dass viel Müll dabei sein wird. Doch natürlich hoffen sie auch auf einige Schätze im Trödelchaos, wie beispielsweise ein kleiner alter Klapfix-Wohnwagen, die Playmobil-Eisenbahn, Angeln oder ein altes Buffet. Antje und Thomas wünschen sich nichts sehnlicher als einen Neuanfang. Mit dem Verkaufserlös will das Paar ihre Hochzeitsfeier finanzieren.

Bald im TV

Bildquellen: © RTL II - Recht zum Abdruck/Darstellung zeitlich/sachlich beschränkt auf die Bewerbung der Sendung