Recht skurril: Urteile und Gesetze, die kaum zu glauben sind
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Recht skurril: Urteile und Gesetze, die kaum zu glauben sind

Ausreiseverbot für Regierungskritiker? In Deutschland erlaubt. "Peanuts" für die Enteignung eines Unternehmens? Ganz legal. Tanzen an christlichen Feiertagen? Verboten - auch für Ungläubige.
Manche Gesetze und Gerichtsurteile lassen einen staunen. Etwa die "Staatsleistungen" an katholische und evangelische Kirchen: Die Entschädigung für Verluste zu Napoleons Zeiten kosten die deutschen Steuerzahler immer mehr - inzwischen 600 Millionen Euro jährlich.
"Terra X History" erzählt skurrile Fälle aus der deutschen Rechtsgeschichte. Etwa wie ein CDU-Politiker 1953 das Land nicht verlassen darf, weil er an einem Pazifisten-Kongress teilnehmen will. Mithilfe des späteren Bundespräsidenten Heinemann zieht er bis vors Bundesverfassungsgericht. Dessen Urteil gilt bis heute und ist gerade erst durch ein neues Passgesetz verschärft worden: Die Behörden dürfen Auslandsreisen von Bürgern verhindern, um Staatsinteressen zu schützen.
Erfolgreicher vor Gericht ist hingegen Josef Neckermann: Der Versandhauskönig muss 1957 nur zwei Millionen Mark für den Erwerb seines Konzerns zahlen. Den hat er 1938 von einer jüdischen Kaufmannsfamilie übernommen - im Rahmen der "Zwangsarisierung" der Nazis. Nach dem Krieg pocht der enteignete Karl Joel - Großvater des Popstars Billy Joel - auf angemessene Entschädigung. Doch für die Richter damals gilt, was 1938 unter Zwang in den Vertrag geschrieben wurde.

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