Mysteriöse Kriminalfälle der DDR: Tödlicher Abgrund
Live-TV ZDFinfo 09.11., 17:15 - 18:00 UhrMordfälle gab es im Osten wie im Westen. Auch wenn die DDR der bessere Staat sein wollte und Kriminalität eigentlich nicht zum sozialistischen Menschenbild passte. So weit die Theorie. Es gab sogar Fälle von Serienmorden. In dieser Folge von "Mysteriöse Kriminalfälle der DDR" geht es unter anderem um einen fünffachen Babymord in Wernigerode. Die Frau fiel auf ihrer Arbeitsstelle nach einer angeblichen Fehlgeburt auf. Kinderreiche Familien wurden in der DDR üblicherweise besonders vom Staat unterstützt. Und doch war dieses Ehepaar durch alle Kontrollen gerutscht. Erst nach umfangreichen Ermittlungen wurde klar, dass die Eltern fünf Kinder sofort nach der Geburt getötet hatten. 1984 sorgte eine Mordserie in Neubrandenburg für Unruhe. Fünf Morde an Minderjährigen und jungen Männern, die auf das Konto eines NVA-Soldaten gingen, der dafür zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Federführend bei den Ermittlungen: das Ministerium für Staatssicherheit. Nur zwei Beispiele für Kriminalfälle, die es in der DDR eigentlich nicht geben durfte. Die Theorie von der sozialistischen Moral und dem "guten Menschen" stimmte nicht mit der Realität überein. So gab es von 1969 bis 1989 laut den veröffentlichten Statistischen Jahrbüchern der DDR 2263 Mord- und Totschlagfälle. Dabei hatte die Aufklärung eines Verbrechens in der DDR oberste Priorität. Mit hohem Personaleinsatz und großem Aufwand sollten die Täter so schnell wie möglich hinter Schloss und Riegel gebracht werden. Die Kriminalisten in der DDR waren sehr gut ausgebildet und hatten in vielen Fällen Unterstützung vom Ministerium für Staatssicherheit. Denn auch die Stasi stellte bei Kapitalverbrechen professionelle und gut ausgestattete Ermittler. Das Verhältnis zwischen Kriminalpolizisten und Stasimitarbeitern war allerdings ambivalent. Denn das MfS saß immer am längeren Hebel. In einigen Fällen erfuhren die Polizisten der Morduntersuchungskommission nur wenig über die teils geheimen Ermittlungen des MfS.