Als Mutti arbeiten ging - Gleichberechtigung seit 1949 Als Mutti arbeiten ging - Gleichberechtigung seit 1949 Als Mutti arbeiten ging - Gleichberechtigung seit 1949 Als Mutti arbeiten ging - Gleichberechtigung seit 1949

Als Mutti arbeiten ging - Gleichberechtigung seit 1949

ARD-alpha Live-TV ARD-alpha 01.12., 01:15 - 01:45 Uhr
Zeitgeschichte 202030 Minuten 

Die Gleichberechtigung von Frau und Mann verkündeten BRD und DDR schon 1949, in der Lebenswirklichkeit setzte sie sich allerdings bestenfalls mühsam durch und kam in Ost und West ganz unterschiedlich zur Geltung. In dieser Dokumentation erzählen drei Generationen Ost und drei Generationen West, Großmutter, Tochter, Enkelin, von ihren Erfahrungen und erläutern ebenso anschaulich wie eindringlich, in welchen Lebensbereichen sich in über sieben Jahrzehnten Entwicklungen zeigten, aber auch, wo es immer wieder und immer noch keine Gleichberechtigung gibt.
Dabei war die Ausgangslage 1945 nach Ende des Zweiten Weltkrieges so verheißungsvoll: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Um diese fünf schlichten Worte hat die Juristin Elisabeth Selbert seinerzeit hartnäckig gerungen. Der Parlamentarische Rat hatte sich ursprünglich geweigert, die uneingeschränkte Gleichberechtigung ins Grundgesetz aufzunehmen. Selbert ging an die Öffentlichkeit, die Väter des Grundgesetzes wurden säckeweise mit Protestschreiben geflutet. So ist es Elisabeth Selbert zu verdanken, dass im Paragraf 3, Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung im Mai 1949 schließlich doch verankert wurde.
Damit war sie aber noch lange nicht umgesetzt. Frauen blieben nicht geschäftsfähig, wollten sie einen Beruf ausüben, musste ihr Gatte zustimmen. Die Rechtslage hinkte dem Grundgesetz noch lange hinterher. Die Hausfrau war das Ideal der Gesellschaft nach dem Krieg, als Ehefrau und Mutter hatte sie schön zu sein, sollte die Kinder geräuschlos großziehen und den Haushalt so führen, dass der Mann wenig davon mitbekam.
So war es in Westdeutschland, in der DDR galt das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frau galt mit der Abschaffung des Kapitalismus als gesellschaftlich überwunden. Der sozialistische Staat garantierte die Gleichberechtigung der Frauen. In Artikel 7, Absatz 1 der DDR-Verfassung stand: "Mann und Frau sind gleichberechtigt". Und gleich im Absatz 2 der entscheidende Satz, der für die zügige Umsetzung sorgte: "Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben". Damit war das Gesetz der DDR wesentlich fortschrittlicher als das der BRD. Frauen und Mütter sollten auch aus pragmatischen Gründen berufstätig sein, dem jungen sozialistischen Staat fehlten die Arbeitskräfte. Nur Hausfrau zu sein, war regelrecht peinlich!
Bekamen die Frauen in der DDR wirklich den gleichen Lohn wie die Männer? Haben westdeutsche Männer ihren Frauen tatsächlich verboten, arbeiten zu gehen? Haben die ostdeutschen Männer im Haushalt mit angepackt? Wie sehen die Enkelinnen die Rolle der Hausfrau heutzutage? Welche Rolle spielte die Sexualität bei der Gleichberechtigung in Ost und West? Was waren die Meilensteine auf dem Weg zur Gleichberechtigung? Der Film von Susanne Brahms und Rainer Krause zeigt den steinigen Weg zur Gleichberechtigung, der bis heute noch nicht zu Ende gegangen ist.

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Bildquellen: Bayerischer Rundfunk