§ 219a - Infos über Abtreibung verboten?

§ 219a - Infos über Abtreibung verboten?

SWR Baden-Württemberg Live-TV SWR Baden-Württemberg 24.04., 05:55 - 06:00 Uhr
Schulfernsehen5 Minuten 
Sendung aufnehmen

Viele Jahre lang sorgte Paragraf 219a für heftige Debatten. Er stellte Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften unter Strafe. Dagegen klagte 2017 die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Sie ging bis nach Karlsruhe. 2022 stellte die Ampelregierung den Antrag, Paragraf 219a aus dem Gesetzbuch zu streichen.

Jetzt SWR Baden-Württemberg einschalten

Bewertung

0,0   0 Stimmen