22:00
Walter und Lena sind gerade dicke Freunde. Aber Walter ist beunruhigt, weil Lena schon seit längerem Albträume quälen. Was hat es damit auf sich? Walter erfährt, dass Rudolph an Lenas Aufenthalt im Knast seinen Anteil hat. Sie kann es nicht fassen. Als die Kontaktsperre aufgehoben wird und Lenas Mann Rudolph endlich auf Besuch kommen darf, beschließt Walter, sich diesen Rudolph vorzuknöpfen. Nur, was wird Lena davon halten?
23:00
Der Prozess, in dem Nicole als Hauptbelastungszeugin gegen eine Zuhälterbande aussagen soll, beginnt. Nicoles Aussage wird in zwei Tagen erwartet. Staatsanwalt Schwertfeger beschwört Sürth dafür zu sorgen, dass jetzt nichts mehr schief geht. Da erreicht sie die Nachricht, dass Nicoles Tochter Klara aus dem Kindergarten entführt wurde. Brock, der zusammen mit dem Gefängnispfarrer Schallert die Entführung verhindern wollte, wird ebenfalls gefangen genommen. Krank vor Sorge um ihre Tochter verweigert Nicole ihre Aussage, und Schwertfeger sieht seine Aussichten auf einen Karriereschub schwinden. Er droht Sürth, sie vom Dienst suspendieren zu lassen, sollte Nicole bei ihrer Verweigerung bleiben. Werden die Entführer den Wettlauf mit der Zeit gewinnen, und werden Brock und Klara überleben?
23:55
Die verurteilte Staatsanwältin Angelika Loberth muss feststellen, dass ihre Haftzeit in Reutlitz kein Zuckerschlecken werden wird. Die harte Realität im Frauenknast setzt ihr mehr zu, als sie erwartet hat. Und dann steht auf einmal Mareen vor ihr, die Frau, die wegen Angelika eine mehrjährige Haftstrafe absitzen muss. Natalie Sürths Ausflug mit Antonia zu einem Konzert von Ben Hamilton ist ein voller Erfolg. Juliane Sürth ahnt von dem Treiben ihrer Tochter nichts, denn sie hatte Natalie den Besuch des Konzerts ausdrücklich verboten. Als Natalie jedoch auf dem Konzert ihren Ausweis verliert, fliegt alles auf. Wieder einmal stehen sich Mutter und Tochter im Streit gegenüber.
00:40
Walter leidet darunter, dass Lena nichts mehr mit ihr zu tun haben will. Denn Lena kann Walter nicht verzeihen, dass diese sich in ihre Beziehung mit Rudolph eingemischt hat. Unterdessen sucht Katja jemanden, an dem sie die gestohlene, ihr unbekannte Droge testen kann, denn sie traut dem Stoff nicht. Katja schüttet die Droge Walter in den Tee, aber unglücklicherweise trinkt Lena diesen und bricht kurz darauf zusammen. Katja, die unter zunehmenden Schmerzen leidet, will unbedingt herausfinden, wie viel von dem Mittel man gefahrlos einnehmen kann. Sie schleicht auf die Krankenstation und schiebt Lena erneut ein Kügelchen unter. Walter fahndet unterdessen nach dem Dealer. Auch Mareen ist an den Pillen interessiert und will sie wiederhaben. Kann Walter verhindern, dass Lena an einer Überdosis stirbt, und wird das ihre Freundschaft retten?
01:30
Walter und Lena sind gerade dicke Freunde. Aber Walter ist beunruhigt, weil Lena schon seit längerem Albträume quälen. Was hat es damit auf sich? Walter erfährt, dass Rudolph an Lenas Aufenthalt im Knast seinen Anteil hat. Sie kann es nicht fassen. Als die Kontaktsperre aufgehoben wird und Lenas Mann Rudolph endlich auf Besuch kommen darf, beschließt Walter, sich diesen Rudolph vorzuknöpfen. Nur, was wird Lena davon halten?
02:15
Teleshopping
03:15
Beim 'Strafgericht' wird hart verhandelt. Staatsanwaltschaft und Anwälte nehmen die Beteiligten in Kreuzverhören in die Mangel. Auch Richter Ulrich Wetzel nimmt kein Blatt vor den Mund. In jeder Verhandlung versucht er, anhand von Aussagen und Indizien souverän Tathergänge und Täterprofile zusammenzufügen. Richter Wetzel muss in Fällen wie Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung, Kinderhandel, Brandstiftung und Mord Urteile sprechen.
04:00
"Staatsanwalt Posch" zeigt das Zusammenspiel zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Überführung des Täters. Christopher Posch ist der Titelheld in 'Staatsanwalt Posch ermittelt'. In der Rolle des Staatsanwaltes wurde der Jurist, der vor seiner TV-Karriere als Rechtsanwalt in Frankfurt arbeitete, zum Star des 'Jugendgerichts'.
04:30
"Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht. Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinter stecken.