Die 6 verbotenen Tatort-Folgen

Die 6 verbotenen Tatort-Folgen

Diese Krimis wurden nie wieder gezeigt

20.04.2016 - 12:00 Uhr

Der Tatort ist für Viele ein festes Ritual am Sonntag Abend. Seit 1970 läuft der Krimi im Ersten und ist damit die am längsten laufende Serie in Deutschland. Egal wann man den Fernseher einschaltet, man kann sich sicher sein, dass irgendwo auf einem dritten Sender eine Tatort-Wiederholung läuft. In den bisher 984 Folgen haben wir schon alles gesehen: Mal war der Tatort spannend, mal lustig und mal dramatisch. Auch die Qualtät schwankt teilweise bei den Krimis. Aber nur bei 6 Folgen hat die ARD bisher die Reißleine gezogen. Aus verschiedenen Gründen wurden diese Tatort-Folgen nie wieder gezeigt.

  1. Beim ersten verbannten Tatort ist der Grund eigentlich relativ harmlos. Die Produktionsfirma des Tatorts „Der Fall Geisterbahn“(1972) ging direkt nach der Erstaufführung pleite. Die Konsequenz: Bis heute ist ungeklärt, wer die Rechte an der Folge hat. Es kursiert das Gerücht im Internet, dass es niemals einen schriftlichen Vertrag gab. Dieses Gerücht sollte man natürlich mit Vorsicht genießen. Eine Stellungnahme vom HR gibt es nicht
  2. In der Folge „Mit nackten Füßen“ von 1980 stellte ein Arzt die Aussage auf, Epileptiker würden eher zu Gewalt neigen. Was natürlich falsch ist. Die Folge wurde sofort von Zuschauern und Medien stark kritisiert. Die Konsequenz: Der Film wurde nie wieder ausgestrahlt.
  3. Der Krimi „Tod im Jaguar“(1996) hatte einige antisemitische Passagen. Selbst im Pressetext waren antijüdische Aussagen zu finden. Nach dem anschließenden Aufschrei der Öffentlichkeit wurde der Film aus dem Programm verbannt.
  4. „Krokodilwächter“(1996) wurde vom CDU/CSU Medienbeauftragten Hans-Otto Wilhelm „brutal, sexistisch und menschenverachtend“ genannt. Auch die „unerträglich wirkenden Gewaltszenen“ wurden von ihm kritisiert. Aus Gründen des Jugendschutz wurde der Film dann nicht ausgestrahlt.
  5. Die Folge „Wem Ehre gebührt“ von 2007 führte zur bisher größten Debatte in der Geschichte der Reihe. Eine Großdemonstration und eine Strafanzeige gegen den NDR waren die Folge. Dem Sender wurde vorgeworfen traditionell anti-alevitische Klischees zu verbreiten. Danach wurde der Film nie wieder gezeigt.
  6. „Tod in Hollywood“ ist ein Sonderfall. Der produzierende Sender SFB wollte Kosten sparen und lieferte einen minderwertigen Film ab. Das Ergebnis war so schlecht, dass "Tod in Hollywood" ins Nachtprogramm abgeschoben wurde und danach nicht mehr gesendet wurde.

Es gibt noch einige weitere Folgen, die für lange Zeit von der Mattscheibe verschwunden sind, später aber wieder gezeigt wurden. Zum Beispiel die ziemlich Brutale Folge „Drei Schlingen“ (1977). 2003 entschied man sich jedoch zwei besonders brutale Stellen zu schneiden und sendete den Film danach doch. Ähnlich war es mit „Tod im U-Bahnschacht“. In einer Szene wurde eine Arbeiter von einer Planierraupe zermalmt, weshalb der Film für ganze 17 Jahre vom ARD gesperrt wurde.

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