Wiederholung Bundespräsidentenwahl in Österreich/Ungarisches Referendum zur EU-Flüchtlingspolitik

Wiederholung Bundespräsidentenwahl in Österreich/Ungarisches Referendum zur EU-Flüchtlingspolitik

Gesellschaft und Politik 

Die FPÖ hatte das Ergebnis der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl in Österreich vom 22. Mai 2016 angefochten, weil es Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gab. Bei der Stichwahl hatte sich der grüne Kandidat Alexander Van der Bellen mit knappem Vorsprung gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt. Am Ende lag der Unterschied bei gerade mal 31.000 Stimmen. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten. Der Verfassungsgerichtshof in Wien hatte daraufhin entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss. Zur Wahl stehen erneut Norbert Hofer, FPÖ, und Alexander Van der Bellen, Die Grünen.
Die Ungarn stimmen am 2. Oktober in einem Referendum über die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union ab. Im September 2015 hatte die EU beschlossen, insgesamt 160.000 Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland auf alle anderen Mitgliedstaaten zu verteilen. Ungarn soll rund 2.300 Flüchtlinge aufnehmen. Die rechtskonservative Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban lehnt die von der EU beschlossene Verteilung von Flüchtlingen auf alle Mitgliedstaaten ab. Die Regierung in Budapest reichte im Dezember 2015 eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Flüchtlingskontingente ein. Im Februar 2016 hatte Orban zusätzlich die Volks-Abstimmung angesetzt. Am 2. Oktober soll den Ungarn nun folgende Frage zur Abstimmung vorgelegt werden: "Wollen Sie, dass die Europäische Union ohne Zustimmung des ungarischen Parlaments die verpflichtende Ansiedlung von nicht-ungarischen Bürgern in Ungarn anordnet?" Damit die Abstimmung gültig ist, ist eine Wahlbeteiligung von mindestens 50 Prozent notwendig.

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