Unverschuldet im Gefängnis

Unverschuldet im Gefängnis

Horst Arnold ist tot. Mit 53 Jahren hat sein Herz einfach aufgehört zu schlagen. Vielleicht hat es den Kampf nicht mehr ausgehalten gegen das Unrecht, das ihm widerfahren ist. Horst Arnold soll eine Lehrerkollegin vergewaltigt haben. Das Gericht entscheidet: Fünf Jahre Haft. Weil er die Tat nicht gestehen will, gibt es keine Hafterleichterung, keine frühzeitige Entlassung wegen guter Führung. Allein sieben Psychologen befassen sich mit dem vermeintlichen Täter und bescheinigen ihm schließlich 'schwere seelische Abartigkeit'. Denn Arnold beteuert immer wieder seine Unschuld. Nach der Haft ist Horst Arnold zwar wieder frei, aber er hat keine Wohnung, keine Arbeit, keine Familie mehr, lebt von Hartz IV. Nur dem Engagement einer Frauenbeauftragten und ihres Bruders, eines Anwalts, ist es zu verdanken, dass der Prozess noch einmal aufgerollt wird. Dabei werden eklatante Versäumnisse aus dem ersten Verfahren deutlich, die schließlich, nach weiteren fünf Jahren, zu einem neuen Verfahren und einem Freispruch für den Lehrer führen. Aber auch nach dem Beweis seiner Unschuld bleibt Arnold auf sich alleine gestellt. Das Kultusministerium äußert sich nicht verbindlich, ob man ihm wieder eine Stelle geben will. Das Gesetz sieht eine Haftentschädigung vor: 25 Euro pro Hafttag - einen Bruchteil der Entschädigung, die international üblich ist. Horst Arnold wird dieses Geld nie bekommen. Der Film bietet einen einzigartigen Blick hinter die Kulissen eines spektakulären Falles. Er zeigt, wie es zu so einem Fehlurteil kommen kann und wie zweifelhaft der deutsche Rechtsstaat mit seinen Justizopfern umgeht.

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