Silvesterfeuerwerk vom Brandenburger Tor

Trivia zu Silvesterfeuerwerk vom Brandenburger Tor

Wusstest du schon ...

 

Vorsicht, giftig!

Wer sich zu Silvester dem Bleigießen hingibt, sei vor Gesundheitsgefahren gewarnt: Löffel, in denen Blei geschmolzen wurde, sollten auf keinen Fall weiterverwendet werden, und auch die Bleidämpfe sind alles andere als gesundheitsfördernd. Außerdem kann Blei über die Haut in den Körper gelangen oder indirekt über den Umgang mit Blei ohne anschließendes Händewaschen.

Guten Rutsch?

Wieso sich Deutsche zu Silvester einen guten Rutsch wünschen, ist sprachwissenschaftlich umstritten: Der auf den ersten Blick naheliegendsten Variante - der gute Rutsch als gutes und müheloses Hinübergleiten ins neue Jahr - steht eine zweite Theorie gegenüber, wonach der gute Rutsch eine Verballhornung des hebräischen Rosch ha schana tov (Guter Anfang des Jahres) sei. Letztere Ableitung ist unter Fachleuten allerdings eher umstritten.

Eine zündende Idee

In Deutschland ist es am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich den ganzen Tag über erlaubt, Feuerwerk abzubrennen. Die zuständigen Behörden können allerdings im Einzelfall Verbote verhängen. Wer hingegen in Österreich in der Silvesternacht Raketen zündet, macht sich damit technisch gesehen strafbar, da es dort keine Ausnahmegenehmigung für den Jahreswechsel gibt. Was allerdings natürlich niemanden davon abhält, den bösen Geistern trotzdem ordentlich einzuheizen.

Wann beginnt das neue Jahr?

Seit 153 vor Christus ist der 1. Januar in der römisch geprägten Welt der offizielle Jahresanfang. Vorher wurde der 1. März als Jahresanfang begangen, was - angesichts der Jahreszeiten - vielleicht auch sinnvoller war.