Recht so!

Recht so!

Küssen am Steuer ist verboten. Stimmt das wirklich und was heißt das genau? Und wieso ist mit dem Handy telefonieren am Steuer nicht erlaubt, ein Diktiergerät zu benutzen aber schon? Diese und viele andere alltägliche Fragen aus dem Verkehrsrecht sind Thema der ersten Folge der neuen Sendereihe 'Recht so!' im NDR Fernsehen. Jo Hiller präsentiert in zehn Folgen jeweils zehn Beispiele für typische Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Die NDR Zuschauerinnen und Zuschauer können vorher online wählen, welche dieser Fragen sie am meisten interessiert. In der ersten Folge dreht sich alles um das Recht im Straßenverkehr. Stimmt es, dass der Autofahrer, der von hinten auf das Fahrzeug vor ihm auffährt, immer Schuld hat? Welche Medikamente machen einen Verkehrsteilnehmer fahruntüchtig? Darf man eine Parklücke freihalten? Kann man Drängler und Fahrzeugführer, die die Lichthupe betätigen, wegen Nötigung anzeigen? Und: Wie steht es mit der Rücksichtnahme im Verkehr und die Sicherheit am Steuer? Jo Hiller klärt auf, wo man Recht bekommt und wo rechtliche Fallstricke lauern. Er zeigt echte Fälle auf, macht sich bei Experten schlau, räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf und gibt viele nützliche Rechtstipps für den Hausgebrauch. Die Sendung führt durch den 'Paragrafen-Dschungel' und klärt Fragen, auf die man schon immer mal eine Antwort haben wollte.

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