Der Fall Buback - Die offenen Wunden des RAF-Terrors

Der Fall Buback - Die offenen Wunden des RAF-Terrors

Die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel am 7. April 1977 markieren den Beginn eines Terrorjahres, wie es die Bundesrepublik Deutschland noch nie gesehen hatte. Es folgte das Attentat auf den Bankmanager Jürgen Ponto, die Entführung Hanns Martin Schleyers mit der Ermordung seiner vier Begleiter, die Kaperung der Lufthansa-Maschine Landshut, Schleyers Hinrichtung und der Selbstmord der Stammheimer RAF-Insassen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.

40 Jahre nach den tödlichen Schüssen auf Siegfried Buback und seine Begleiter greifen die Autoren Egmont R. Koch und Holger Schmidt den "Fall Buback" noch einmal auf. Denn der Mörder von Karlsruhe konnte bis heute nicht ermittelt werden. Auch ein neuer Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker zwischen 2010 und 2012 konnte diese Frage nicht klären. Dass es überhaupt zu einer neuen Anklage gegen Becker kam, ist den unermüdlichen Recherchen und Ermittlungen von Prof. Michael Buback zu verdanken. Der Sohn des damaligen Generalbundesanwalts ist bis heute davon überzeugt, dass eine Frau auf dem Soziussitz die Todesschützin war, nämlich Verena Becker. Doch die Strafkammer widersprach ihm vehement. Becker wurde 2012 lediglich wegen Beihilfe verurteilt.

Dass der Mörder von Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Georg Wurster nicht ermittelt wurde und Tatbeteiligte von damals bis heute eisern schweigen, ist für die Angehörigen der Opfer schwer erträglich. Der Film geht der Frage nach, welche Wunden das schreckliche Attentat auch den Angehörigen zugefügt hat und wie es deren weiteres Leben geprägt hat. Die Tochter von Georg Wurster leidet bis heute unter dem Trauma. Alle Terroristen der RAF seien inzwischen wieder frei, sie aber habe damals mit dem Verlust ihres Vaters das Urteil "lebenslang" erhalten, sagt sie.

Erstmals werden sich in dem Film aber auch der frühere stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum, langjähriger Chefankläger in RAF-Prozessen, und Hermann Wieland, Vorsitzender Richter im Verfahren gegen Verena Becker, zu den offenen Fragen "Fall Buback" äußern.

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