
Der Bewährungshelfer
Nicht jeder, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, landet auch hinter Gittern: Je nach Fall können Freiheitsstrafen unter zwei Jahren auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Dann kommt Michael Brügger ins Spiel. Der 48-Jährige ist hauptamtlicher Bewährungshelfer. Er hat zwei Aufgaben: Für das Landgericht Mönchengladbach führt er über straffällig gewordene Menschen Aufsicht und begleitet sie durch die Bewährungszeit, damit sie möglichst nicht rückfällig werden. Wie geht das? Reporter Reinhard Haas hat ihn einen Tag lang begleitet und durfte bei Gesprächen mit seinen Probanden dabei sein.