Denkmalpflege - Bauernhofmuseen (1972)
Das neue Denkmalschutzgesetz von 1972 sollte die Erhaltung alter Bausubstanz, vor allem von Bauernhöfen, unterstützen. Zur Dokumentation alter erhaltenswerter Baubestände fehlte dem Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege jedoch das Personal. Beispiel für den Erhalt alter Bauten im Bauernhofmuseum Massing.