
Aufstand der Frauen
Viele ihrer Männer sind noch in Kriegsgefangenschaft, die Frauen versorgen ihre Familien allein. 1949 legt die Verfassung der DDR die Gleichberechtigung der Frauen und das Recht auf Arbeit gesetzlich fest, alte Rollenbilder sollen über den Haufen geworfen werden. 1953 arbeiten in der DDR schon über 50 Prozent der Frauen. Sie betreffen die 1952 beschlossenen Maßnahmen des "verstärkten Aufbaus des Sozialismus" in der DDR, wie Normerhöhungen, Zwangskollektivierungen oder die knappe Versorgung genauso wie die Männer. Am 17.Juni 1953 stellen auch Frauen ihre Forderungen, sie steigen auf Tische und halten Reden auf den Demonstrationen. Sie fordern freie Wahlen und Demokratie, bessere Arbeitsbedingungen, die Rücknahme der Normerhöhungen, bessere Versorgung und die Freilassung ihrer gefangenen Familienangehörigen - und sie beteiligen sich auch an den Ausschreitungen. Frauen haben Hoffnungen und träumen von gesellschaftlicher Veränderung. Aber auch auf der Gegenseite agieren Frauen als Aufseherinnen, Polizistinnen oder SED-Funktionärinnen.