Die Story im Ersten: Sie bringen den Tod

Die Story im Ersten: Sie bringen den Tod

GesellschaftsreportageD  

Frau K., 64 Jahre, Krebs im Endstadium, hat ihr Ende bestimmt: Sie will nicht länger leiden, ist deshalb zum Suizid entschlossen. Helfen wird ihr dabei ein Arzt - heimlich! Er wird ihr ein Medikament geben, sie wird einschlafen und dann hinübergleiten. Sie hofft, auf diese Weise einem langen Leiden zu entgehen, selbstbestimmt und - wie sie sagt - in Würde. Der Arzt, der Frau K. beim Suizid hilft, riskiert massive Sanktionen. Zwar ist es in Deutschland keine Straftat, einem entscheidungsfähigen Menschen beim Suizid zu helfen. Doch für Ärzte gelten hier schärfere Regeln, vor allem das ärztliche Standesrecht verbietet strikt diese Form der Sterbehilfe. Und trotzdem findet sie statt - heimlich, in einer rechtlichen und ethischen Grauzone. Die Autoren Sebastian Bösel und Ulrich Neumann haben für ihren Film 'Sie bringen den Tod' in einer verschwiegenen Szene recherchiert. Überwiegend sind es Ärzte, die für ihre Patienten den tödlichen Medikamentencocktail besorgen. Ihn selbst verabreichen oder gar durch eine Spritze injizieren dürfen sie nicht: Das wäre aktive Sterbehilfe, ein Tötungsdelikt und damit strafbar. In ihrer Hilfe zum Suizid sehen sie eine menschliche und auch ärztliche Pflicht. Und sie verweisen darauf, dass jeder das Recht haben müsse, selbstbestimmt seinem Leben ein Ende zu setzen. Damit dies in Zukunft in Würde und nicht in der Grauzone geschehen könne - dafür gehen einige von ihnen in dem ARD-Film nun in erstaunlicher Offenheit vor die Kamera. Im Mittelpunkt der 45-minütigen Dokumentation stehen aber die Patienten, die keinen anderen Ausweg mehr sehen. Menschen wie Hildegard R. eine 71 Jahre alte ALS-Patientin. Das Sprechen fällt ihr zunehmend schwer, weil die Nervenkrankheit nach und nach sämtliche Muskeln lähmt. Oder der 43 Jahre alte Henning M., der seit einem Unfall ab dem obersten Halswirbel querschnittsgelähmt an den Rollstuhl gefesselt ist. Der Tag, an dem er sterben möchte, steht schon fest. Soll in Zukunft dieser Ausweg schwerstkranken Patienten zur Verfügung stehen, nicht im Verborgenen sondern gesetzlich geregelt?

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