Die Festung

Die Festung

Viele Auswanderer wähnen sich in Sicherheit und glauben, ihr Ziel erreicht zu haben, wenn ihnen die Flucht aus ihrem Land gelungen ist und sie, erschöpft von der oft lebensgefährlichen Reise, endlich im Land, in dem sich das Rote Kreuz gründete, angekommen sind. Nur wenige sind darauf gefasst, dass ihnen die letzte, entscheidende - und vielleicht auch härteste - Prüfung noch bevorsteht, das neue Asylgesetz, das die Schweizer bei einer Volksabstimmung 2006 gutgeheißen haben. Für Nicht-Europäer führt nichts an dem Verfahren des neuen Gesetzes vorbei, wenn sie sich auf legalem Weg im Land niederlassen wollen. Jeder Asylsuchende muss in einem der fünf Empfangs- und Verfahrenszentren vorstellig werden, die auf die Hauptzugänge des Staatsgebiets verteilt sind. In abgeschotteten Sicherheitszonen mit zahlreichen Überwachungskameras und hohen Stacheldrahtzäunen wird in weniger als 60 Tagen über ihr Schicksal entschieden. In diesen Betonblöcken führen die modernen 'Schweizermacher' ein Verfahren mit zwei Anhörungen und einer Armada an Gutachten durch, mittels derer bestimmt werden soll, ob der Bewerber ein Anrecht auf Asyl hat. Im Schnitt trifft dies nur noch auf ein Prozent der Antragsteller zu.

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